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Bankfile in Fairgate einlesen

Um Geld Ihres Zahlungspflichtigen (Kunden) über eine SEPA-Lastschrift einziehen zu können, benötigen Sie bestimmte Voraussetzungen.

Sie als Gläubiger / Zahlungsempfänger benötigen

  • eine Gläubiger-Identifikationsnummer und

  • ein gültiges Lastschriftmandat Ihres Zahlungspflichtigen

Das Formular zur Erstellung einer SEPA-Lastschrift finden Sie in der Regel in Ihrem Onlinebanking oder Sie fragen direkt bei Ihrer Bank nach.Wenn Sie für Rechnungen ein SEPA-File erstellt und in Ihrer Bank eingelesen haben, werden die verknüpften Beträge innerhalb eines definierten Zeitraums eingezogen und als Gutschriften auf Ihrem Konto verbucht.

Sollten Sie die entsprechenden Rechnungen nicht zuvor in den Status “Bezahlt” gesetzt haben, können Sie dies auch mit Import des Camt-Files tun.

Das entsprechende File aus Ihrer Bank können Sie in Fairgate hier importieren:

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Note

Wichtig: Beträge, die überwiesen und nicht per Lastschrifteinzug bezahlt werden, können in Fairgate nicht mit einer Rechnungsnummer automatisiert gematched werden!

Tipp: Schliessen Sie diese Buchungen beim Import aus und setzen Sie diese Rechnungen per Hand auf “Bezahlt” um Doppelbuchungen zu vermeiden

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Rechtliches

Die Pflicht zur Vorabankündigung bei SEPA-Lastschriften ergibt sich aus den SEPA-Richtlinien der European Payments Council (EPC). Konkret ist die Vorabankündigung (Pre-Notification) in den SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebooks festgelegt. Gemäß diesen Regelwerken muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen mindestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin über den Einzug informieren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

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