...
Das Formular zur Erstellung einer SEPA-Lastschrift finden Sie in der Regel in Ihrem Onlinebanking oder Sie fragen direkt bei Ihrer Bank nach.
...
Rechtliches
Die Pflicht zur Vorabankündigung bei SEPA-Lastschriften ergibt sich aus den SEPA-Richtlinien der European Payments Council (EPC). Konkret ist die Vorabankündigung (Pre-Notification) in den SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebooks festgelegt. Gemäß diesen Regelwerken muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen mindestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin über den Einzug informieren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
In Deutschland wird diese Vorgabe durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) unterstützt, insbesondere durch Artikel 248 § 13, der Informationspflichten bei Zahlungsvorgängen regelt.
...
Einstellungen in Fairgate
...